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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMI UG (haftungsbeschränkt) – Vertragsbedingungen für Leistungen und Nutzung der App4KITAs-Plattform.

1. Allgemeiner Teil

1.1 Geltungsbereich

Sämtliche Leistungen und Angebote der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Der Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird bereits jetzt widersprochen.

1.2 Vertragsschluss

Angebote der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) sind freibleibend, stellen also lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Wird der Auftrag des Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang durch die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) angenommen, so ist der Kunde an den Auftrag nicht mehr gebunden. Die Annahme eines Auftrages erfolgt durch schriftliche Annahmeerklärung durch die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) oder durch Ausführung des Auftrages.

1.3 Leasing / Finanzierung

Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, ist die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, von dem Leasing- / Finanzierungsangebot zurückzutreten.

1.4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Übernachtungskosten werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand und die Spesen nach den jeweils gültigen steuerlich abzugsfähigen Pauschalsätzen berechnet. Ein Arbeitstag entspricht 8 Zeitstunden.

(3) Die bei Vertragsschluss angegebenen Preise für Dienst- und Werkleistungen sind unverbindliche Kostenvoranschläge, sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde. Eine verbindliche Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsfortschritt gemäß Leistungsnachweis. Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Teilleistungen wöchentlich in Rechnung zu stellen.

(4) Sofern vertraglich nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen mit Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt bei Nichtzahlung ohne weitere Erklärung der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) am Tag nach dem Fälligkeitstag in Verzug.

1.5 Liefer- und Transportkosten

(1) Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gelten die von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) angegebenen Preise „ab Hauptvertriebsstelle" am Sitz der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt). Liefer-, Verpackungs- und Transportkosten (einschließlich Fracht- und Zollkosten) werden gesondert berechnet.

(2) Sofern vom Kunden gewünscht, wird für die Lieferung auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abgeschlossen.

1.6 Leistungsfristen / Termine

(1) Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis zum Fristablauf die Ware das Lager der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) verlassen hat oder die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden die Leistungsbereitschaft mitgeteilt hat.

(3) Verzögert sich eine Leistung der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, so kommt die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) nicht in Verzug.

1.7 Selbstbelieferungsvorbehalt

Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit trotz eines entsprechenden Einkaufsvertrages (kongruentes Deckungsgeschäft), der mit der erforderlichen Sorgfalt abgeschlossen wurde, die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) den Liefergegenstand nicht erhält und die Nichtlieferung nicht durch die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) zu vertreten ist. Der Kunde wird unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informiert. Wenn die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) in diesem Falle zurücktreten möchte, wird das Rücktrittsrecht unverzüglich ausgeübt werden und dem Kunden die entsprechende Gegenleistung zurückerstattet.

1.8 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt

(1) Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse, wie Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und rechtmäßige Aussperrung sowie Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, höhere Gewalt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind, verschieben den Liefertermin, auch wenn sie während eines bestehenden Verzuges aufgetreten sind. Die Lieferfrist verlängert, bzw. der Liefertermin verschiebt sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dem Kunden werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse baldmöglichst mitgeteilt, sofern dies der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) möglich ist.

(2) Der Kunde ist in den unter Kapitel 1.8 Absatz (1) genannten Fällen nach Mahnung und Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Leistung zurückzutreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

1.9 Gefahrenübergang / Transport

Bei allen Lieferungen der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.

1.10 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) bis zur vollständigen Befriedigung aller Forderungen – auch Nebenforderungen – aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung.

(2) Werden die Liefergegenstände mit anderen Waren verarbeitet, so erwirbt die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung.

(3) Gegenstände, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen vom Kunden weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) ist die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die unter Eigentumsvorbehalt der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) stehende Ware handelt.

(4) Der Kunde ist berechtigt, Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Der Kunde darf die Vorbehaltsware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung oder bei erkennbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Kunden.

(5) Das Recht des Kunden zum Besitz der Vorbehaltsware erlischt, sobald er in Zahlungsverzug gerät, die Vorbehaltsware unsachgemäß behandelt oder bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten.

(6) Auf Verlangen der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) ist der Kunde verpflichtet, jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu geben.

(7) Veräußert der Kunde die Ware weiter, verwendet er sie zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages oder vermietet er sie, so tritt er der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) hiermit seine daraus entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten zur Sicherung sämtlicher Ansprüche der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) ab.

1.11 Teststellungen

Für Test- oder Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben Eigentum der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt). Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.

1.12 Mitwirkungspflichten Kunde

(1) Der Kunde ist im Rahmen des zumutbaren verpflichtet, die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) bei der Erbringung von Leistungen zu unterstützen.

(2) Insbesondere stellt der Kunde alle zur Durchführung der Leistungen durch die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) notwendigen Informationen durch geeignete Ansprechpartner bzw. Dokumente rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung. Auch steht der Kunde oder ein von ihm benannter, geschulter und entscheidungsbefugter Ansprechpartner für die Abstimmung mit der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen kostenfrei zur Verfügung.

(3) Wenn von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) die Installation von Software geschuldet ist, muss der Kunde hierfür die Hardware bereitstellen und gegebenenfalls für den benötigten Zeitraum andere Arbeiten mit der Computeranlage einstellen.

(4) Werden Leistungen bei dem Kunden vor Ort erbracht, so stellt der Kunde alle sonstigen erforderlichen Arbeitsmittel (wie z.B. Arbeitsraum für Berater, Rechner, Telefon, Strom, Internetzugang etc.) ohne Berechnung und in ausreichendem Maße zur Verfügung.

(5) Der Kunde hat vor Beginn von Arbeiten der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) an seinem IT-System und vor eigener Installation von durch die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) gelieferten Programmen, seine Datenbestände vor Verlust angemessen zu sichern.

(6) Der Kunde prüft von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) gelieferte Software vor dem produktiven Einsatz in einem Testlauf unter seinen Einsatzbedingungen.

(7) Alle Mitwirkungspflichten des Kunden sind für die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) kostenlos, termingerecht bzw. innerhalb von drei Arbeitstagen nach Aufforderung und im geforderten Umfang zu erbringen. Verzögerungen bzw. nicht vollständige Erfüllung gehen zu Lasten des Kunden.

1.13 Haftungsbegrenzung

(1) Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) haftet für Schäden, die aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen entstanden sind und für Schäden, die dem Kunden infolge einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(2) Für Schäden aufgrund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) oder eines Erfüllungsgehilfen oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) oder eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Art nach beschränkt auf den unmittelbaren, vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den Höchstbetrag der von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

(3) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) nur, wenn sie die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat und der Schaden nicht darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

(4) Keinerlei Haftungsbeschränkungen gelten für Schäden, die auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie für Schäden, deren Ausgleich auf dem Produkthaftungsgesetz beruht.

1.14 Subunternehmer

Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) hat das Recht, die zu erbringenden Leistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen.

1.15 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

(1) Werden Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten durch gemäß den vorliegenden Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Gegenstände gegenüber dem Kunden geltend gemacht, wird die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen. Voraussetzung ist, dass die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich und schriftlich von den gegen den Kunden geltend gemachten Ansprüchen benachrichtigt wird, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhält, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) die endgültige Entscheidung treffen kann, ob der Anspruch abgewehrt wird oder ein Vergleich geschlossen wird und die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft.

(2) Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände Schutzrechte Dritter verletzt oder nach Ansicht der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, kann die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt), soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen, diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Leistungen erstatten.

1.16 Abwicklung von Fremdgarantien

Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Garantien Dritter begründen daher für die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) keine Verpflichtung. Bei Garantien Dritter ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen.

1.17 Fernwartung

(1) Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob die jeweils zu erbringende Leistung per Fernbetreuung am IT-System des Kunden erfolgen kann. Der Kunde wird dafür die Anmeldung des Mitarbeiters der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) auf seinem System mittels eines vom Kunden kontrollierten Fernwartungsprofils und Kennwortes sicherstellen.

(2) Ermöglicht der Kunde der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) die Fernwartung nicht, so erstattet er der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) den dadurch verursachten Mehraufwand wie z.B. Reisekosten, zeitlichen Mehraufwand.

1.18 Vertrauliche Informationen

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Daten, die der jeweiligen Partei bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren oder bekannt werden. Diese Informationen dürfen jeweils nur an Personen weitergegeben werden, die ihrerseits zur Wahrung von vertraulichen Informationen verpflichtet sind.

(3) Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.

1.19 Referenzen

Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz anzugeben und damit in Veröffentlichungen zu werben, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich.

1.20 Leistungsort

Leistungsort ist der Sitz der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt).

1.21 Rechtswahl

Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1.22 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages entstehen, der Sitz der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) als Gerichtsstand vereinbart.

1.23 Schriftform

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Im Einzelfall mit dem Kunden oder einem vertretungsbefugten Vertreter des Kunden getroffene mündliche oder schriftliche Vertragsabreden i. S. v. § 305b BGB (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Außerhalb der vorstehenden Regelung bedürfen Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

2. Besondere Bestimmungen Kaufvertrag

2.1 Liefergegenstand

(1) Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung, Änderungen der Software-Versionen, der Architektur von Softwareprodukten oder Funktionen von Softwareprodukten bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

(2) Sollte der bestellte Liefergegenstand nicht mehr lieferbar sein, behält die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) sich die Ersatzlieferung eines anderen gleichwertigen Produkts vor.

2.2 Rügepflicht

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

(2) Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

2.3 Gewährleistung

(1) Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) leistet 12 Monate Gewähr für die Mängelfreiheit der Kaufsache. Die Frist beginnt im Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Kunden zu laufen. Im Falle der Einlagerung des Liefergegenstandes beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Auslieferung/Abholung zu laufen, spätestens jedoch 6 Monate nach Versandbereitschaft/Versand.

(2) Für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind, unter Vorbehalt der Regelung in Kapitel 2.1 allein die mit dem Kunden getroffenen vertraglichen Regelungen maßgeblich. Aus anderen Darstellungen, öffentlichen Äußerungen, Werbematerialien oder Testvorführungen kann der Kunde keine bestimmte Beschaffenheit ableiten, es sei denn, die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) hat dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich bestätigt.

(3) Eine Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn: der Kunde die Kaufsache verändert oder erweitert hat; der Kunde mit der Leistung verbundene Installations- und/oder Gebrauchsanleitungen missachtet; der Kunde die Leistung nicht für die vertraglich vorgesehene Verwendung bzw. für die gewöhnliche Verwendung einsetzt; der Kunde die Leistung nicht ordnungsgemäß installiert oder in Betrieb nimmt; der Kunde die von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) vorgegebenen Systemvoraussetzungen nicht einhält; der Kunde Arbeiten von Personen vornehmen lässt, die nicht von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind; das Identitätskennzeichen des Vertragsgegenstandes (Barcode-Etikett oder Hersteller-Siegel) verletzt wurde.

(4) Es sei denn, der Kunde weist in den genannten Fällen nach, dass diese für den Mangel nicht ursächlich sind.

(5) Im Falle des Verkaufs von Software übernimmt die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) keine Gewähr dafür, dass die genutzte Software mit anderen vom Kunden ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.

(6) Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren in 12 Monaten unter Maßgabe von Kapitel 1.10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt).

(7) Im Falle des Verkaufs von Software führt das Zur-Verfügung-Stellen von Upgrades oder Updates oder die Erweiterung der Software um weitere Nutzer nicht zu einem Neubeginn der Gewährleistungsfrist oder einem Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Kunden wegen Mangels, es sei denn, der Mangel wurde durch das Update/Upgrade oder die Nutzererweiterung verursacht.

2.4 Rechte des Kunden bei Mängeln

Der Kunde hat bei Vorliegen eines Mangels zunächst das Recht, von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) Nacherfüllung zu verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) durch Behebung des Mangels oder Neulieferung.

2.5 Abwicklung von Gewährleistungsfällen

(1) Der Kunde hat der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) Mängel unter Angabe der für die Erkennung des Mangels notwendigen Informationen zu melden und der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) auf ihre Anforderung hin weitere zur Erkennung des Mangels erforderlichen Informationen zu übermitteln.

(2) Der Kunde wird die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen, soweit es ihm zumutbar ist.

(3) Bei dem Verkauf von Software wird die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) bei Bedarf eine Umgehungslösung vor der endgültigen Nacherfüllung bereitstellen, um die Funktionsfähigkeit der Software aufrecht zu erhalten. Der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) ist es gestattet, die Nacherfüllung zu dem Zeitpunkt zu erbringen, in dem im Rahmen eines Updates die Software ohnehin gepflegt wird, soweit der vom Kunden gerügte Mangel den Einsatz des Programms nicht erheblich beeinträchtigen.

(4) Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) kann die Vergütung des Aufwands zur Fehlersuche nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen verlangen, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorlag oder der Kunde den Mangel zu vertreten hat.

(5) Sollte ein verkaufter Datenträger fehlerhaft sein, muss der Kunde den Datenträger einschließlich aller Reservekopien und des schriftlichen Materials und einer Kopie der Rechnung an die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) zurückschicken.

3. Besondere Vereinbarungen Werkvertrag

3.1 Fertigstellungstermin

(1) Die zeitliche Abfolge der zu erbringenden Leistungen wird in der Auftragsbestätigung oder spätestens im Pflichtenheft oder einem Anhang zum Pflichtenheft näher spezifiziert.

(2) Sollte die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) das Werk nicht termingerecht fertig stellen, so kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

(3) Mahnung und Fristsetzung dürfen nur erfolgen, wenn die Überschreitung des Fertigstellungstermins nicht auf nachträgliche Änderungswünsche des Kunden zurückzuführen ist.

3.2 Nachträgliche Änderungswünsche (Change Request)

(1) Änderungswünsche hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen hat der Kunde schriftlich gegenüber der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) zu äußern. Bei Änderungswünschen, deren Prüfung und Umsetzung nicht mehr als 8 Arbeitsstunden erfordert, kann die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) von dem Verfahren nach den folgenden Absätzen absehen.

(2) Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Wenn zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

(3) Nach Prüfung des Änderungswunsches legt die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen dar. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

(4) Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

(5) Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nicht einverstanden ist.

(6) Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

(7) Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand nach den jeweils gültigen Preisen der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Verzögerungen.

3.3 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Werkleistungen hinsichtlich Software

(1) Der Kunde ist im Rahmen des zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Erstellung des Werkes verpflichtet.

(2) Bei Aufträgen über die Erstellung von Software wird der Kunde insbesondere die notwendigen Informationen über seine betrieblichen Bedürfnisse und die Umgebungsbedingungen der Software (Hardware, Betriebssysteme, eingesetzte Standardsoftware, Organisationspläne) der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) liefern.

(3) Für die Durchführung von Testläufen und Abnahmetests muss der Kunde persönlich oder kompetente Mitarbeiter des Kunden anwesend sein, die bevollmächtigt sind, über die Abnahme der Software verbindlich zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner erforderliche Testdaten zur Verfügung.

(4) Wenn die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden Entwürfe, Testversionen oder ähnliches vorlegt, hat der Kunde diese gewissenhaft zu prüfen. Änderungswünsche sind unverzüglich nach Vorlage der Entwürfe etc. anzumelden, soweit sie bereits erkennbar sind.

(5) Wenn von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) auch die Installation der Software geschuldet ist, muss der Kunde hierfür die Hardware bereitstellen und gegebenenfalls für den benötigten Zeitraum andere Arbeiten mit der Computeranlage einstellen.

(6) Der Kunde hat vor Beginn von Arbeiten der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) an seinem IT-System seine Datenbestände vor Verlust angemessen zu sichern.

3.4 Abnahme

(1) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung oder abnahmefähigen Teilleistungen durch eine Funktionsprüfung.

(2) Art und Umfang der Funktionsprüfung werden in der Leistungsbeschreibung oder anderen Anlagen zum Vertrag festgelegt. Wurde keine Vereinbarung getroffen, so wird die Durchführung von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) in Absprache mit dem Kunden festgelegt.

(3) Die Funktionsprüfung ist dann erfolgreich, wenn keine oder nur unwesentliche Mängel vorliegen oder wenn sämtliche Abnahmekriterien erfüllt sind, die vor Durchführung der Abnahme vereinbart wurden. Nach erfolgreicher Funktionsprüfung ist der Kunde auf Verlangen der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet, eine schriftliche Abnahmeerklärung abzugeben. Gegebenenfalls festgestellte kleinere Mängel sind in der Abnahmeerklärung festzuhalten.

(4) Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Ein unerheblicher Mangel liegt vor, wenn es dem Kunden zumutbar ist, das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß anzuerkennen und sich auf die gesetzlichen Mängelrechte zu beschränken.

(5) Nimmt der Kunde das Werk aus einem anderen Grund als einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung nicht ab und holt der Kunde die Beanstandung auch nicht innerhalb von zwei Wochen nach Abnahmetermin nach, gilt die angebotene Leistung als abgenommen. Eine Nutzung der Leistung durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme.

(6) Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) kann dem Kunden zur Abgabe der Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf das Werk als abgenommen gilt.

3.5 Mängelansprüche

(1) Die geschuldete Beschaffenheit des erstellten Werkes ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder der Leistungsbeschreibung.

(2) Mängelansprüche verjähren in einem 1 Jahr, unter Maßgabe von Kapitel 1.10 dieser Geschäftsbedingungen. Die Verjährung beginnt mit Abnahme des Werkes.

(3) Im Falle eines Mangels hat die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) die Wahl zwischen kostenfreier Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen trägt die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt), insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

(4) Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, das Entgelt herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Das Recht des Kunden auf Kostenvorschuss für die Selbstvornahme der Mängelbeseitigung gemäß § 637 Absatz 3 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(5) Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) verweigert oder unzumutbar verzögert wird oder eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

(6) Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Mängelhaftungsverpflichtung der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) zuzuordnen ist und der Kunde dies hätte erkennen können, kann der Kunde mit denen für die Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen belastet werden.

3.6 Nutzungsrechte bei Softwareerstellung

(1) Erstellt die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) für den Kunden Software, so räumt sie dem Kunden am Pflichtenheft und an der nach diesem Pflichtenheft vertraglich überlassenen und erstellten Software das räumlich und zeitlich unbeschränkte, unwiderrufliche, einfache Nutzungsrecht ein. Daneben gelten die Lizenzbedingungen der Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt).

(2) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung durch den Kunden.

(3) Erstellt die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) für den Auftraggeber individuelle Softwareprogramme, behält die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) das Recht zur nicht-exklusiven, uneingeschränkten und zeitlich unbeschränkten Nutzung. Insbesondere behält die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) hierbei das Recht, den Quellcode oder Teile des Quellcodes zu vervielfältigen, zu verändern und für andere Zwecke weiter zu verwenden.

4. Besondere Bestimmungen Dienstleistungen

4.1 Ende des Auftrages

Der Auftrag ist erfüllt und beendet nach vollständiger Erbringung der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistung durch die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt). Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) teilt dem Kunden die vollständige Erbringung der geschuldeten Leistungen mit. Rügt der Kunde nicht innerhalb 10 Werktagen nach Datum dieser Erklärung schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Leistungen, so kann eine weitere Leistungserbringung aus dem als erfüllt angezeigten Auftrag nicht verlangt werden.

4.2 Vergütung

Im Falle der Kündigung des Vertrages hat die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) Anspruch auf die Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.

4.3 Nutzungsrechte

(1) Die Integrated Management Innovations (IMI) UG (haftungsbeschränkt) räumt dem Kunden an verkörperten Dienstleistungsergebnissen das räumlich und zeitlich unbeschränkte, unwiderrufliche, einfache Nutzungsrecht ein.

(2) Der Kunde darf die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Dienstleistungsergebnisse ausschließlich für interne Zwecke verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

(3) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung durch den Kunden.

Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGBs wenden Sie sich bitte an 1001@app4kitas.de.